Wie Sie bereits in Erfahrung gebracht haben, werden ab dem 01.07.2021 Änderungen im Umsatzsteuerrecht wirksam, als Online-Shop-Betreiber müssen Sie folgendes beachten, wenn Sie in andere Mitgliedsstaaten der EU verkaufen. Grundsätzlich fiel die Mehrwertsteuer im Inland an, wenn Sie an eine privaten Person geliefert wurde. Wurde Lieferschwelle eines EU-Landes überschritten, mussten Sie die Mehrwertsteuer in diesem Zielland berechnen. Dabei hatte jedes EU-Land eine eigen Lieferschwelle. Ab dem 01.07.2021 gilt eine allgemeine EU-weite Lieferschwelle in Höhe von 10.000 Euro (netto). Wenn Sie diese Lieferschwelle überschreiten, schulden Sie die Mehrwertsteuer im jeweiligen Zielland. Ist das der Fall, Dann müssen für alle EU-Länder, in welche Sie verkaufen, die jeweilige Steuer berechnen (du nimmst wahrscheinlich am „One-Stop-Shop“-Verfahren teil), Dann ist unser Plugin genau was Sie benötigen. Der Besucher muss sich noch für die korrekte Kundengruppe entscheiden, um die Netto oder Brutto Preise sehen zu können.
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